Firmagründung

Die Handels- und Gewerbefreiheit erlaubt grundsätzlich allen Personen die uneingeschränkte Ausübung von Tätigkeiten zu Erwerbszwecken. Bestimmte Tätigkeiten bedürfen zum Schutz der Bevölkerung einer Bewilligung (Ärzte, Anwälte, Treuhänder, Taxi etc.). Für ausländische Personen ist eine gültige persönliche Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz Voraussetzung.

Link zur Gründungsplattform des Kantons Zürich

Link zum Gewerbeverein unteres Furttal