Verzicht auf Abbrennen von Feuerwerk im Siedlungsgebiet

Verzichten Sie auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Siedlungsgebiet aus Rücksicht auf die Nachbarschaft sowie Haus- und Wildtiere.

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Abbrennen von Feuerwerk gemäss Polizeiverordnung Dänikon, Art. 23, nur zum Jahreswechsel vom 31.12. auf den 01.01. gestattet ist. Dabei sind die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen zu beachten. Es ist ein genügender Abstand zu Bauten und Personen einzuhalten.

Wir bitten die Bevölkerung, aus Rücksicht auf die Nachbarschaft sowie Haus- und Wildtiere, auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Siedlungsgebiet zu verzichten.

Überreste und Abfälle sind durch die Verursacher zu entsorgen!

Besten Dank für Ihre Rücksichtnahme.

Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr!

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