Aufhebung Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Gemeindegebiet Dänikon

Das mit Präsidialentscheid vom 17.07.2026 erlassene generelle Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet Dänikon wird per Freitag, 04.09.2026, aufgehoben.

Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit während der niederschlagsfreien Periode und den hohen Temperaturen ist für das Gemeindegebiet Dänikon mit Präsidialentscheid vom 17.07.2026 ein generelles Feuerverbot erlassen worden. Das Entfachen von offenen Feuern sowie das Abbrennen von Feuerwerk wurden für das gesamte Gemeindegebiet gestützt auf § 18 Abs. 2 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz ausdrücklich verboten.

Dank der zwischenzeitlich eingetretenen Niederschläge sowie der merklichen und weiter anhaltenden Abkühlung der Temperaturen, insbesondere während der Nacht, hat sich die Brandgefahr inzwischen so weit reduziert, dass das generelle Feuerverbot aufgehoben werden kann.

Das mit Präsidialentscheid vom 17.07.2026 erlassene generelle Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet Dänikon wird per Freitag, 04.09.2026, aufgehoben.

 

Kantonales Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt weiterhin bestehen

Vorbehalten bleiben weitergehende Verbote und Anordnungen des Kantons Zürich, insbesondere das weiterhin geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bis zu dessen Widerruf.
 

Trotz der Aufhebung des generellen Feuerverbotes sind folgende Vor­sichtsmassnahmen unbedingt zu beachten:

  • Kein brennendes oder glühendes Material wegwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.)
     
  • Feuer nur in befestigten Feuerstellen entfachen
     
  • Feuer laufend überwachen und Funkenwurf sofort löschen
     
  • Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig mit Wasser löschen
     
  • Bei starkem und böigem Wind aufs Feuern verzichten

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die Mithilfe bei der Brandverhütung.

Dänikon, 04.09.2026

Gemeinderat Dänikon

 

 

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