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Gemeinde Dänikon

 

Zurückschneiden von Bäumen und Pflanzen im Strassen-, Trottoir- und Fusswegbereich

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fuss-/Radwegen und Plätzen werden aufgefordert, Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen, welche in den Strassenraum sowie in den Fuss- und Radweg hineinragen, zurückzuschneiden.

Bitte beachten Sie die folgenden Vorschriften:

  • Seitlich hat der Rückschnitt bis auf das Lichtraumprofil zu erfolgen.

  • Bei Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 m und seitlich mindestens 0,50 m frei gehalten werden.

  • Bei Fuss- und Radwegen muss eine Höhe von mindestens 2,50 m und seitlich mindestens 0,30 m frei gehalten werden.

  • Bei Strasseneinmündungen, Strassen­kreuzungen und Ausfahrten muss das Sichtfeld in einem Höhenbereich zwischen 0,60 m und 3,00 m über der Fahrbahn hindernisfrei sein.

  • Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone mit einem Abstand von mindestens 2,00 m ab Fahrbahnrand zugelassen.

  • Bäume und Bepflanzungen dürfen die Strassen-/Wegbeleuchtung und die Signalisationen nicht beeinträchtigen.

  • Bitte beachten Sie, dass bei Schneelast die Äste weiter nach unten reichen und dementsprechend auch höher zurückgeschnitten werden müssen.

  • Die Lichtraumprofile an Strassen, Fuss-/Radwegen und Plätzen sind durch die Eigen­tümer dauernd freizuhalten.

Wir bitten alle Eigentümer, diese Vorschriften einzuhalten und danken Ihnen, wenn Sie Ihrer Pflicht im Interesse von Verkehrssicherheit und Strassenunterhalt nachkommen und Ihre Bäume und Sträucher bis 25. Oktober 2018 zurückschneiden. Nach diesem Termin werden Sträucher und Bäume, die noch in den öffentlichen Grund hinausragen, auf Kosten des Eigentümers zurückgeschnitten.

Private Eigentümer weisen wir auf die Möglichkeit hin, für die Entsorgung des Pflanzen­schnittmaterials die Häckselaktion vom 25. Oktober 2018 zu benützen.

Dänikon, 28. September 2018
Gemeinderat Dänikon

 

 

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