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Gemeinde Dänikon

 

Anordnung Ersatzwahlen für zwei Mitglieder des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2018 bis 2022

Die amtliche Publikation der Wahlanordnung der Ersatzwahlen für zwei Mitglieder des Wahlbüros erfolgte am 22. Februar 2019 im «Furttaler».

Für das aus der Gemeinde Dänikon wegziehende Mitglied des Wahlbüros, Frau Blerina Ahmeti, ist ein neues Mitglied des Wahlbüros für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022 durch den Gemeinderat zu wählen. Da der Gemeinderat die Mitgliederzahl von sieben auf acht angepasst hat, ist zudem noch ein weiteres Mitglied zu wählen. Somit sind zwei neue Mitglieder zu wählen.

Gestützt auf Art. 23 Ziff. 2 Bst. a der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Dänikon vom 29. November 2009 nimmt der Gemeinderat die Ersatzwahl der Mitglieder des Wahlbüros vor.

Wählbar ist jede in der Politischen Gemeinde Dänikon stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in Dänikon hat.

Interessierte Personen können ihre Kandidatur bis am 15. März 2019 unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse schriftlich an den Gemeinderat Dänikon, Oberdorfstrasse 1, 8114 Dänikon, richten.

 

Rechtsmittel

Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung (im Furttaler) an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Dänikon, 22. Februar 2019 

Gemeinderat Dänikon

 

Publikation im Datum
Furttaler

22. Februar 2019

 

 

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