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Gemeinde Dänikon

 

Gemeindeversammlungsbeschluss vom 04.04.2019

Die Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 04.04.2019, das vorgelegte Geschäft behandelt.

Die Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Dänikon vom 04.04.2019 hat den folgenden Beschluss gefasst:

  1. Totalrevision der Kommunalen Richtpläne Siedlung und Landschaft sowie Verkehr der Gemeinde Dänikon

Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a VRG). Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeinde­versammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimm­berechtigten Person gerügt worden ist.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der ange­fochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizu­legen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen vor Bezirksrat ist grundsätzlich kostenlos, sofern das erhobene Rechtsmittel nicht offensichtlich aussichtslos ist.

Dänikon, 12.04.2019

Gemeinderat Dänikon

 

 

Publikation im                   Datum
Furttaler

12.04.2019 

Amtsblatt Kanton Zürich  12.04.2019

 

 

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