Gemeindeversammlungsbeschluss vom 04.04.2019
Die Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 04.04.2019, das vorgelegte Geschäft behandelt.
Die Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Dänikon vom 04.04.2019 hat den folgenden Beschluss gefasst:
- Totalrevision der Kommunalen Richtpläne Siedlung und Landschaft sowie Verkehr der Gemeinde Dänikon
Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a VRG). Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen vor Bezirksrat ist grundsätzlich kostenlos, sofern das erhobene Rechtsmittel nicht offensichtlich aussichtslos ist.
Dänikon, 12.04.2019
Gemeinderat Dänikon
Publikation im | Datum |
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Furttaler |
12.04.2019 |
Amtsblatt Kanton Zürich | 12.04.2019 |