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Gemeinde Dänikon

 

Erlass der Totalrevisionen der Vollzugsverordnung zur Abfallverordnung sowie des Gebührenreglements zur Abfallverordnung

Gestützt auf die von der Gemeindeversammlung genehmigte Totalrevision hat der Gemeinderat die Vollzugsverordnung zur Abfallverordnung sowie das Gebührenreglement zur Abfallverordnung erlassen.

Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 20.05.2019 die Totalrevisionen der Vollzugsverordnung zur Abfallverordnung sowie das Gebührenreglement zur Abfallverordnung, vorbehältlich der rechtskräftigen Genehmigung der Abfallverordnung durch die Gemeindeversammlung vom 13.06.2019, erlassen.

Die Gemeinderatsbeschlüsse sowie die dazugehörende Vollzugsverordnung zur Abfallverordnung und das Gebührenreglement zur Abfallverordnung können während der Auflagefrist während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch auf der Webseite der Gemeinde Dänikon unter www.daenikon.ch/amtliche aufgeschaltet

Gegen diese zwei Beschlüsse kann, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.


Dänikon, 21. 06.2019

Gemeinderat Dänikon

 

Publikation im Datum
Amtsblatt des Kantons Zürich 21. 06.2019
Furttaler 21. 06.2019

 

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