Senkung des Preises für eine Abfallmarke auf CHF 1.25

Der Preis für die Abfallmarken wird auf den 1. Januar 2018 von CHF 1.60 auf CHF 1.25 gesenkt.

Gestützt auf die Abfallverordnung erlässt der Gemeinderat das Abfallgebühren-Reglement. Dabei müssen die gesamten Kosten der Abfallbewirtschaftung vollumfänglich und möglichst verur­sachergerecht mittels Gebühren und Abgaben gedeckt werden.

Die Gebührenkalkulation bis ins Jahr 2021 zeigt auf, dass eine Senkung der Verursacher- und der Grundgebühren vorgenommen werden kann. Auf den 1. Januar 2018 können die Verursachergebühren um 21,9% (Abfallmarke) bzw. 14,3% (Containerplomben) und die Grundgebühren um 3,7% reduziert werden.

Bei der Abfallmarke bedeutet dies, dass der Preis von CHF 1.60 auf CHF 1.25 und bei den Containerplomben von CHF 28.- auf CHF 24.- gesenkt wird.

Bei den Grundgebühren werden die jährlichen Gebühren für Einfamilienhäuser von CHF 189.- auf CHF 182.-, bei den Gewerbebetrieben von CHF 189.- auf CHF 182.- und bei den Wohnungen von CHF 161.- auf CHF 155.- gesenkt.

Die neuen Preise gelten für Abfallmarken und Containerplomben, die ab dem 1. Januar 2018 bei den Verkaufsstellen Volg und Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Weiterhin ist es möglich, die Abfallmarken bequem von zu Hause aus über den Online-Schalter der Gemeindeverwaltung zu beziehen.

 

Fernsteuerungsanlage Wasserversorgung

Zur Sicherstellung der Betriebssicherheit der Fernsteuerungsanlage der Wasserver­sorgung wurde für den Ersatz von Hardwareelementen sowie dem Update der Software, ein Kredit von CHF 35'500.- bewilligt. Der Auftrag wurde an die Firma Rittmeyer AG, Baar, erteilt.

 

Ersatz Hauptsoftware Gemeindeapplikationen und Hardware

Für den Betrieb der Gemeindeapplikationen setzt die Gemeinde Dänikon seit dem Jahr 2002 das Produkt „GeSoft“ der Ruf Informatik AG ein. Bereits seit längerer Zeit sind die Supportqualität und die Weiterentwicklung der Softwareprodukte nicht mehr auf dem geforderten Level.

Dieser Umstand führte dazu, dass im Verlaufe des ersten Halbjahres 2017 ein Submissionsverfahren für die Neuvergabe des Auftrages für den Betrieb der Haupt­software durchgeführt wurde.

Die Auswertung des Submissionsergebnisses basierte auf den Kriterien „Prozesseffizienz“, „Gesamtkosten einmalig/wiederkehrend“ sowie „Supportqualität und –effizienz“. Als Sieger aus dem Submissionsverfahren ging die Firma OBT AG, Zürich, mit dem Produkt „NEST/Abacus“ hervor.

Der Gemeinderat hat den Auftrag für den Betrieb der Gemeindeapplikationen im Verbund mit einer Fulloutsourcing-Lösung an die OBT AG vergeben. In einer ersten Umsetzungs­phase werden die Finanzapplikationen per 1. Januar 2018 auf die neue Software­umgebung umgestellt. Die Ablösung der weiteren Applikationen (Einwohnerkontrolle, Steuerapplikation und Gebührenfakturierung) erfolgt per 1. Januar 2019.

 

Projekt Sprachförderung im Vorschulbereich

Die Zeit zwischen dem 9. und dem 36. Lebensmonat wird als die „sensible Phase“ für die Sprachentwicklung bezeichnet. Damit ist gemeint, dass das Kind in dieser Zeit wichtige Informationen aufnimmt. Diese erworbenen Fähigkeiten bilden die Grundlage für seine weitere Sprachentwicklung.

Ab dem sechsten Lebensjahr hat der Erwerb einer zweiten Sprache bereits Ähnlichkeit mit dem Fremdspracherwerb bei Erwachsenen. Angeborene Spracherwerbs­mechanismen können nur noch begrenzt genutzt werden und das Kind muss sich die Sprache teilweise schon bewusst aneignen.

Claudia Rölli ermöglicht mit einer Spielgruppe erste Sozialkontakte ausserhalb der Familie und so ein Spielangebot, in dem 3-jährige Kinder sich individuell entfalten können.

Der Gemeinderat unterstützt zusammen mit der Primarschulpflege Dänikon-Hüttikon dieses Projekt Sprachförderung im Vorschulbereich. Der Gemeinderat gewährt eine maximale Defizitgarantie von CHF 1'250.- pro Jahr, an der Hälfte des ausgewiesenen Defizits. Die Defizitgarantie wird für eine maximale Laufzeit von zwei Jahren ab dem Start des Spielgruppenbetriebes gewährt.

 

Neue Abrechnung mit dem „Furttaler“ zum Fix-Flatrate-Tarif

Im Jahre 1993 stimmte der Gemeinderat Dänikon dem Abschluss eines Vertrages über die Herausgabe der Wochenzeitung „Furttaler“ mit der Firma Akeret AG, Druck & Verlag, Dielsdorf, zu.

Die Furttaler Gemeinden sind mit Schreiben vom 1. Dezember 2017 von der heutigen Herausgeberin der Wochenzeitung „Furttaler“, der Zürcher Regionalzeitungen AG (ZRZ), gebeten worden, einer Änderung der Tarifgestaltung für die amtlichen Anzeigen im „Furttaler“ zuzustimmen.

Der bisherige amtliche Tarif soll durch eine Fix-Flatrate ersetzt werden. Berechnungsbasis ist der Durchschnitt der drei Jahre 2014 - 2016. Für die Gemeinde Dänikon gilt ein Jahresdurchschnitt von CHF 22'381.-. Das Anzeigevolumen kann vom bisherigen Volumen max. 50% nach oben abweichen.

Durch die Einführung des neuen Gemeindegesetzes per 1. Januar 2018 könnten grund­sätzlich sämtliche amtlichen Publikationen elektronisch erfolgen. Dies würde den Gemeinden auf den ersten Blick helfen, Kosten zu verringern. Anderseits würde die voll­ständige Umstellung auf elektronische Publikationen einen deutlichen Einnahmeneinbruch im „Furttaler“ zur Folge haben, was wiederum dazu führen würde, dass der zu ent­richtende Pauschalbeitrag pro Haushalt wohl im gleichen Mass steigen würde.

Der Gemeinderat Dänikon ist überzeugt, dass der „Furttaler“ eine wichtige identifi­kationsstiftende Funktion erfüllt und die Gemeinden im Furttal aus diesem Grund ihren Beitrag leisten sollten, um das Überleben des „Furttalers“ zu sichern. Er stimmte der bis zum 31. Dezember 2022 dauernden Vereinbarung zu.

 

Baubewilligungen

Der Gemeinderat erteilte folgende Baubewilligungen:

  • Ammann Doris, Dänikon; Ersatz bestehende Heizung durch Luft/Wasser-Wärme­pumpe beim Wohnhaus Mühlestrasse 8
     
  • Baumann-Meier Christoph und Franziska, Dänikon; Erstellung Solaranlage auf dem Dach des Wohnhauses Alte Landstrasse 27
     
  • Bisacca-Tanner Daniele und Monika, Dänikon; Erstellung Solaranlage auf dem Dach und Umbau Wohnhaus Alte Landstrasse 25
     
  • Djieri Mihalj und Femka, Dänikon; Erstellung einer Stützmauer beim Wohnhaus Baumgartenstrasse 5b
     
  • Gassmann Erika, Dänikon; Abbruch Gebäude Vers.-Nr. 79, Alte Landstrasse 48
     
  • Meier Werner und Claire-Lise, Dänikon; Erstellung Sichtschutzwand, Weiheracherstrasse 5
     
  • Rutz Anton und Silvia, Dänikon; Erstellung Sichtschutzwand, Weiheracherstrasse 3
     
  • Widmer Roger, Dänikon; Erstellung Terrassenüberdachung beim Wohnhaus Traubenweg 8

 

Patenterneuerungen für die Periode 2018 - 2021

Der Gemeinderat erteilte die folgenden Patenterneuerungen:

  • artebacco, Lengen Guido, Dänikon; Patent zur Führung eines Klein- und Mittel­verkaufsbetriebes
     
  • Bopp Françoise, Dänikon; Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes
     
  • Craftbrew.ch, Kägi David, Zürich; Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufs­betriebes
     
  • Restaurant Frohsinn, Altmann René, Dänikon; Patent mit Alkoholausschank mit Berechtigung zum Ausschank und Verkauf von gebrannten Wassern
     
  • Schützenstube, Kreinz Dora, Dänikon; Patent mit Alkoholausschank mit Berechtigung zum Ausschank und Verkauf von gebrannten Wassern
     
  • Volg Detailhandels AG, Filiale Dänikon, Bührer Hanspeter, Bibern SH; Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes
     
  • Waldschenke Altberg, Hoffmann Ute, Dänikon; Patent mit Alkoholausschank mit Berechtigung zum Ausschank und Verkauf von gebrannten Wassern

 

In Kürze

  • Die von den Stimmberechtigten am 21. Mai 2017 an der Urne beschlossene und vom Regierungsrat des Kantons Zürich am 27. September 2017 genehmigte Teilrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Dänikon wurde vom Gemeinderat auf den 1. November 2017 in Kraft gesetzt.
     
  • Die Gemeindeversammlungstermine 2018 wurden für die Rechnungsabnahme auf den 14. Juni 2018 und für die Budgetgenehmigung auf den 13. Dezember 2018 fest­gelegt. Alle weiteren Termine der Gemeinde finden Sie auf der Webseite der Gemeinde unter www.daenikon.ch/termine.
     
  • Gestützt auf die von der Gemeindeversammlung am 7. Dezember 2017 genehmigte Gebührenverordnung hat der Gemeinderat den Baugebührentarif (BGTA) und den Gebührentarif (GETA) erlassen.
     
  • Der Gemeinderat erliess die Totalrevision der Vollziehungsverordnung zur Personal­verordnung und zur Entschädigungsverordnung der Politischen Gemeinde Dänikon.
     
  • Für das vom 22. bis 24. Juni 2018 stattfindende Dorffest 2018 bewilligte der Gemeinderat eine Defizitgarantie von CHF 63'000.-.
     
  • Der Gemeinderat Dänikon hat gegen die Revision des Verkehrsrichtplanes der Gemeinde Buchs ZH eine Eingabe gemacht. Der Gemeinderat beantragt, dass die Dielsdorferstrasse zwischen Buchs und Dielsdorf über die Hand für den motorisierten Verkehr in beiden Fahrtrichtungen offen- resp. beizubehalten sei. In der Planung eines Radweges sei dies entsprechend zu beachten.
     
  • Der Vertrag für den Betrieb eines Bancomaten beim Gemeindehaus wurde mit der Raiffeisenbank Würenlos erneuert.
     
  • An die Sanierungs- und Unterhaltsmassnahmen an den öffentlichen Schutzräumen in der Schulhausanlage Rotflue von CHF 21'000.- bewilligt der Gemeinderat gestützt auf den neu ausgearbeiteten Dienstbarkeitsvertrag seinen Anteil von CHF 14'910.-.
     
  • Für die Verglasung des Balkongeländers beim Alten Gemeindehaus bewilligte der Gemeinderat einen Kredit von CHF 6'500.-. Der Auftrag wurde an die Firma Koller Metallbau GmbH, Dänikon, erteilt.

 

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