Abstimmungsanordnung Gruppenwasserversorgung Furttal
Die amtliche Publikation der Abstimmungsanordnung der Gruppenwasserversorgung Furttal über die Genehmigung eines Bruttokredites von CHF 5.28 Mio für die Transportleitung Wehntal erfolgte am 27. April 2018 im «Furttaler».
Abstimmungsanordnung
Am Sonntag, 10. Juni 2018, findet eine Urnenabstimmung über die folgende Vorlage statt:
Genehmigung eines Bruttokredites von CHF 5.28 Mio. für die Transportleitung Wehntal (Reservoir Gross-Ibig, Watt bis Abgabeschacht Erlen, Dielsdorf)
Gestützt auf § 57 des Gesetzes über die politischen Rechte sowie Art. 9 der Zweckverbandsstatuten der Gruppenwasserversorgung Furttal ordnet der Gemeinderat Dänikon als wahlleitende Behörde die Urnenabstimmung an.
Die Durchführung erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte sowie nach den Bestimmungen der Zweckverbandsstatuten der Gruppenwasserversorgung Furttal. Den Abstimmungsunterlagen wird ein erläutender Bericht (Weisung) beigelegt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Dänikon, 27. April 2018
Gemeinderat Dänikon
Wahlleitende Behörde
Publikation im | Datum |
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Furttaler |
27. April 2018 |