Öffentliche Auflage der kommunalen Richtpläne

Die kommunalen Richtpläne Verkehr sowie Siedlung und Landschaft hat der Gemeinderat zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet.

An der Informationsveranstaltung vom 8. März 2018 wurde das räumliche Entwicklungs­konzept der interessierten Bevölkerung vorgestellt und über das weitere Vorgehen informiert.

In der Zwischenzeit sind die Entwürfe «Kommunaler Richtplan Verkehr» und «Kommu­naler Richtplan Siedlung und Landschaft» sowie der dazugehörige erläuternde Bericht erarbeitet worden. Sie sollen die Richtpläne aus dem Jahr 1982 ersetzen. Der neue Ver­kehrsrichtplan sieht grundsätzlich keine neue Netzkonzeption vor; der Fokus liegt auf einer siedlungsverträglichen Verkehrsabwicklung. Der neue Richtplan Siedlung und Land­schaft reagiert auf die geänderten übergeordneten Rahmenbedingungen und definiert die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde, wobei folgende Ziele angestrebt werden:

  • Die künftige Gemeindeentwicklung findet möglichst innerhalb der bestehenden Bau­zonen statt.
     
  • Neueinzonungen innerhalb des durch den kantonalen Richtplan definierten Siedlungs­gebiets werden gezielt vorgenommen.
     
  • Der historisch gewachsene Dorfkern wird in seiner Struktur erhalten und qualitätsvoll weiterentwickelt. Im Dorfkern werden gemischte Nutzungen angestrebt.
     
  • Die bestehenden Kultur- und Landschaftsqualitäten werden gepflegt.
     
  • Die ökologische Vernetzung zwischen dem Furtbach und dem Altberg wird gestärkt.
     
  • Die Siedlungsränder werden gegenüber dem Landschaftsraum qualitätsvoll ausge­staltet.

 

Im Wesentlichen sind folgende Festlegungen vorgesehen:

Richtplan Siedlung und Landschaft:

  • Die Schlüsselareale Langwiesen und Hofacher werden als wichtige Entwicklungsgebiete festgelegt, durch deren Einzonung der Gemeinde ein an­ge­messener Hand­lungsspiel­raum zur Steuerung der zukünftigen Entwicklung gegeben wird.
     
  • Der Richtplan bildet die Grundlage zur Förderung einer qualitativen Siedlungser­neuerung.
     
  • Die Festlegungen zum Siedlungsrand, zu den Gewässern, den Vernetzungskorridoren sowie zum Baumbestand tragen dazu bei, dass das Landschaftsbild in seiner viel­fäl­ti­gen Struktur erhalten und aufgewertet werden kann.
     

Richtplan Verkehr:

  • Innerhalb des Siedlungsgebietes wird zwischen Hauptsammel- und Quartier­sammel­strassen differenziert.
     
  • Die Anschlusspunkte für die Erschliessung der Schlüsselareale werden definiert.
     
  • Für den Teilabschnitt Unter-/ Oberdorfstrasse wird eine "Strassenraumgestaltung" festgelegt.
     
  • Die Veloverbindung von Dänikon zum Bahnhof Golfpark Otelfingen wird gestärkt.
     

Weiteres Vorgehen:

Die Mitwirkung der Bevölkerung bzw. die 60-tägige öffentliche Auflage findet vom 15. Juni bis 14. August 2018 statt. Die Richtplanunterlagen können während der Auf­lagefrist von der Webseite www.daenikon.ch/amtliche heruntergeladen oder während den üblichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

 

Festlegung Aktivierungsgrenze und Wesentlichkeitsgrenze

Die Gemeinde Dänikon hat sich auf Anfrage des Gemeindeamtes als Pilotgemeinde für die Erprobung der Rechnungslegungsgrundsätze nach HRM2 zur Verfügung gestellt. Die massgeblichen Regelungen für die Pilotphase sind in der Projektvereinbarung festge­halten. Diese wurde von der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2011 genehmigt.

Die neuen Rechnungsführungsbestimmungen sehen eine Aktivierungsgrenze für Investi­tionen im Verwaltungsvermögen vor, welche durch die Gemeinde im Rahmen der vorge­gebenen Maximalwerte zu definieren ist. Für die noch bis 31. Dezember 2018 laufende Pilotphase hat der Gemeinderat am 11. Juli 2011 die Aktivie­rungsgrenze auf den zu­lässigen Maximalbetrag von CHF 10'000.- festgesetzt. Es wurde in der Beschlussfassung festgehalten, dass der während der Pilotphase gültige Maximalwert von CHF 10'000.- grundsätzlich als zu tief erachtet wird.

Im Rahmen der nun auf den 1. Januar 2019 anstehenden definitiven Umstellung auf HRM2 gilt es die Aktivierungsgrenze neu festzulegen, welche nun gleichzeitig auch die anzuwendende Wesentlichkeitsgrenze darstellen wird.

Mit Blick auf die während der Pilotphase angewendete Aktivierungsgrenze von CHF 10'000.- macht eine Erhöhung des Wertes Sinn, um die Abbildung von Kleininvesti­tionen in der Anlagebuchhaltung möglichst zu verhindern. Aufgrund der Gemeindegrösse und unter Beachtung des Maximalwertes von CHF 50'000.- hat der Gemeinderat die Aktivierungsgrenze, welche gleichzeitig auch als Wesentlichkeitsgrenze gilt, auf neu CHF 30'000.- festgelegt.

 

Genehmigung Bauabrechnung Weiheracherstrasse

Der Gemeinderat genehmigte am 21. März 2016 für die Sanierung der Weiher­acherstrasse inkl. Gehweg, Ersatz der Strassenbeleuchtung sowie dem Ersatz der Wasserleitung einen Baukredit von CHF 950'000.-.

In der Zwischenzeit sind die Bauarbeiten abgeschlossen. Die Bauabrechnung zeigt das folgende Bild:

Die ausgewiesenen Minderkosten sind begründet und können hauptsächlich auf die gute Koordinationsarbeit und mehrheitlich gute Baugrund- und Witterungsverhältnisse zurück­geführt werden.

Der Gemeinderat hat die vorliegende Bauabrechnung genehmigt.

 

Einführung Geschäftsverwaltungsprogramm mit Zusatzprogrammen

Der Gemeinderat beschäftigte sich seit rund einem Jahr mit dem Thema Einführung einer Geschäftsverwaltungssoftware. So sollen künftig die Geschäfte elektronisch erfasst und bearbeitet werden. Künftig kann die Vorbereitung auf die Gemeinderatssitzung durch die Gemeinderäte ortsungebunden erfolgen. Das seit bald 20 Jahren im Einsatz stehende Protokollverwaltungsprogramm wird durch die neue Software ersetzt. Mit der Bau­gesuchsverwaltungssoftware können die eingehenden Gesuche bis zum Abschluss bearbeitet und archiviert werden. Mit der Vertragsverwaltung können sämtliche Verträge der Politischen Gemeinde bewirtschaftet werden.

Der Gemeinderat hat sich für den Einsatz der Software der Firma CM Informatik AG ent­schieden. Die notwendigen Kredite für die einmaligen Kosten für die Initialisierung und Schulung von CHF 38'000.- sowie die jährlich wiederkehrenden Mietkosten der Software von CHF 22'000.- wurden vom Gemeinderat bewilligt.

 

Neue Kompetenzordnung Sozialabteilung

An der Urnenabstimmung vom 21. Mai 2017 beschloss der Souverän die Auflösung der Sozialbehörde und die Übertragung der Aufgaben Soziales an den Gemeinderat.

Am 30. Juni 2018 wird die Sozialbehörde definitiv aufgelöst und die Aufgaben werden an den Gemeinderat übertragen.

Die Geschäftsordnung der Sozialbehörde Dänikon vom 31. Mai 2005 sowie die Kom­petenzordnung für zusätzliche Kosten in der wirtschaftlichen Hilfe vom 14. März 2016 werden auf den 30. Juni 2018 aufgehoben.

Neu regelt der Gemeinderat ab dem 1. Juli 2018 die Aufgaben und Kompetenzen im Sozialbereich mit der neuen Kompetenzordnung Sozialabteilung der Politischen Gemeinde Dänikon. Diese Kompetenzordnung Sozialabteilung ist nicht öffentlich, da es sich um ein internes Arbeitsinstrument handelt.

 

Weiterführung des 20jährigen Angebotes Tageskarten Gemeinde

Seit Oktober 1998 stehen der Bevölkerung zwei Tageskarten Gemeinde zur Verfügung. Dieser Service wird von der Bevölkerung geschätzt und erfreut sich einer grossen Beliebtheit. Der Gemeinderat bewilligt deshalb einen Kredit von CHF 28'000.- für zwei Tageskarten Gemeinde der SBB für ein weiteres Jahr. Der Ver­kaufspreis der SBB schlug seit der Einführung des Angebotes um fast 50% auf. Das zwischen Ankauf und Verkauf liegende Defizit liegt im Moment jährlich bei rund CHF 9'000.-.

Im Moment liegt der Verkaufspreis pro Tageskarte für Einwohner unverändert bei CHF 40.-. Der Einwohnerschaft wird eine frühzeitige Reservation über die Webseite der Gemeinde oder bei der Gemeindeverwaltung empfohlen.

 

Baubewilligungen

Der Gemeinderat erteilte folgende Baubewilligungen:

  • Amacher Urs, Dänikon; Umbau und Umnutzung Ökonomiegebäude, Geigelmooshof

  • Leuenberger Erich und Ursula, Dänikon; Umbau und Erweiterung Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus Baumgartenstrasse 20

  • Old Hill GmbH, Dänikon; Umnutzung Werkstatt zu Mikrobrauerei, Hauptstrasse 28

  • Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon; Umbau und Erweiterung Kindergarten Bifang, Alte Landstrasse 40

  • Wüst Roger und Johanna, Dänikon; Anbau Sitzplatzüberdachung, Chriesiweg 4

 

Einbürgerungen

Unter Vorbehalt der Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und des Kantonsbürgerrechtes hat der Gemeinderat in das Bürgerrecht der Gemeinde Dänikon auf­genommen:

  • Da Silva Ferreira, Diana Cristina (w), portugiesische Staatsangehörige
     
  • Piña Méndez, Andrea (w), spanische Staatsangehörige
     
  • Piña Méndez, Carla (w), spanische Staatsangehörige

 

In Kürze

  • Der Gemeinderat stellt Urs Amacher als Ackerbaustellenleiter im Nebenamt an. Er tritt damit die Nachfolge seines Vaters Peter Amacher an, der dieses Amt 46 Jahre ausübte.
     
  • Für die Einführung des Trennsystems Alte Landstrasse Teil Nord bewilligt der Gemeinderat für die Projektierung und Ausschreibung einen Kredit von CHF 10'200.-. Der Auftrag wird an das Ingenieurbüro EFP AG, Regensdorf, erteilt.
     
  • Das überarbeitete Konzept Pflegeversorgung der Gemeinde Dänikon wurde vom Gemeinderat erlassen. Das überarbeitete Konzept kann auf der Webseite der Gemeinde www.daenikon.ch/daenikon oder am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
     
  • Für den Umbau von sechs Arbeitsplätzen der Gemeindeverwaltung auf elektrisch höhen­verstellbare Tischgestelle bewilligte der Gemeinderat einen Kredit von CHF 10'000.-.
     
  • Der Gemeinderat hat in Absprache mit den Pächtern alle auf 31. Oktober 2019 aus­laufenden landwirtschaftlichen Pachtverträge um weitere sechs Jahre verlängert.

 

 

 

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