Aufhebung Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Das am 26. Juli 2018 erlassene kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ist ab 4. September 2018 aufgehoben.

Am 27. Juli hatte der Kanton Zürich nach wochenlanger Trockenheit und anhaltend hohen Temperaturen ein absolutes Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe ausgesprochen. Die Nächte werden nun länger, die Temperaturen sind stark zurückgegangen. Zusammen mit den verbreiteten und teils ergiebigen Regenfällen der letzten Tage hat sich die Trockenheitssituation in den Wäldern entspannt. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 Meter Abstand) wird darum per sofort aufgehoben. Dies hat die Abteilung Wald des Amts für Landschaft und Natur (ALN) in Absprache mit dem Fachstab Trockenheit der Kantonalen Führungsorganisation (KFO) entschieden.

Damit ist es wieder erlaubt, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen und zu grillieren. Im Kanton Zürich herrscht allerdings nach wie vor mässige Waldbrandgefahr (Stufe 2 von 5). Beim Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe ist weiterhin Sorgfalt geboten.  

Im Umgang mit Feuer im Wald ist stets zu beachten:

  • Brennende Zigaretten und Zündhölzer nie wegwerfen.
  • Beim Feuern und Grillieren fest eingerichtete Feuerstellen verwenden.
  • Feuer laufend überwachen und allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
  • Grill- / Feuerstellen und deren Umgebung nur im absolut gelöschten Zustand verlassen.
  • Bei starkem und böigem Wind aufs Feuern verzichten.

 

Feuerverbot auf dem übrigen Gemeindegebiet Dänikons bereits aufgehoben

Der Gemeinderat Dänikon hat bereits am 24. August 2018 das Entfachen von Feuern und das Grillieren im Freien im übrigen Gemeindegebiet Dänikons wieder erlaubt.

 

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