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Gemeinde Dänikon

 

Erlass Baugebührentarif (BGTA) der Politischen Gemeinde Dänikon

Gestützt auf die von der Gemeindeversammlung genehmigte Gebührenverordnung (GEVO) hat der Gemeinderat den neuen Baugebührentarif (BGTA) erlassen.

Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 16. Oktober 2017 den Baugebührentarif (BGTA) der Politischen Gemeinde Dänikon erlassen.

Der Baugebührentarif kann auf der Webseite der Gemeinde Dänikon www.daenikon.ch/amtliche oder auf der Gemeindeverwaltung Dänikon bezogen werden.

Der Gemeinderatsbeschluss sowie der dazugehörige Baugebührentarif (BGTA) der Politischen Gemeinde Dänikon vom 16. Oktober 2017 werden im Sinne von § 68a des Gemeindegesetzes in der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation im Furttaler und im Amtsblatt des Kantons Zürich an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Dänikon, 15. Dezember 2017

Gemeinderat Dänikon

 

Publikation im Datum
Amtsblatt des Kantons Zürich 15. Dezember 2017
Furttaler 15. Dezember 2017

 

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