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Gemeinde Dänikon

 

Steuererklärung 2017 - der Einreichetermin naht...

Haben Sie schon alle Belege zusammen oder benötigen Sie eine Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung?

Per Ende März 2018 läuft der ordentliche Einreichetermin für die Steuererklärung 2017 ab. 

Ein Gesuch um Fristverlängerung muss bis spätestens 31. März 2018 gestellt werden. Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit der Eingabe eines allfälligen Fristerstreckungsgesuches unseren Service eFristverlängerung.

Die eFristverlängerung ermöglicht es Ihnen, rund um die Uhr die Einreichefrist der Steuererklärungen online zu verlängern.

Die Zugangsdaten für die verschlüsselte Übertragung im Internet sind auf Ihrer Steuererklärung unter eService mit „Register Nr." und „Passwort“ angedruckt.

 

Für das Einreichen der elektronischen Fristerstreckung klicken Sie auf den folgenden Teaser:

 

Sie finden diesen Teaser auch auf unserer Webseite http://www.daenikon.ch/efrist.

Ihr Gemeindesteueramt Dänikon

 

 

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