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Gemeinde Dänikon

 

Amtsantritt für die Gemeindebehörden in Dänikon auf den 1. Juli festgelegt

Der Gemeinderat legt einen einheitlichen Termin für die Konstituierung der Gemeindebehörden fest. Der gesetzlich vorgeschriebene Termin vom 1. Juli 2018 gilt nur für den Gemeinderat, die Schulpflegen sowie die eigenständigen Kommissionen. Mit diesem Beschluss wird erreicht, dass für sämtliche Behörden der 1. Juli für die Konstituierung gilt.

Der Gemeinderat Dänikon hat am 26. Februar 2018 beschlossen:

  1. Der Termin für die Konstituierung der folgenden Gemeindebehörden wird auf den 1. Juli festgelegt:
    Rechnungsprüfungskommission
    Wahlbüro
    Kulturkommission
    Bauausschuss
     
  2. Unabhängig von Ziff. 1 dieses Beschlusses erfolgt eine Konstituierung erst, wenn die Wahl der Mehrheit der Mitglieder einer Behörde und deren Präsidentin oder Präsident rechtskräftig ist.
     
  3. Der Gemeinderatsbeschluss kann auf der Webseite der Gemeinde Dänikon unter www.daenikon.ch/amtliche oder auf der Gemeindeverwaltung Dänikon während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
     
  4. Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirks­rat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, wegen Verletzung von Vor­schriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen wegen Verletzung von überge­ord­netem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die in dreifacher Ausferti­gung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung ent­halten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Dänikon, 02. März 2018

Gemeinderat Dänikon

 

Publikation im Datum
Amtsblatt des Kantons Zürich 2. März 2018
Furttaler 2. März 2018

 

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