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Gemeinde Dänikon

 

Anordnung Erneuerungswahlen der Wahlbüromitglieder für die Amtsperiode 2018 bis 2022

Die amtliche Publikation der Wahlanordnung der Erneuerungswahlen der Wahlbüromitglieder erfolgte am 25. Mai 2018 im «Furttaler».

Gestützt auf Art. 23 Ziff. 2 Bst. a der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Dänikon vom 29. November 2009 nimmt der Gemeinderat die Erneuerungswahl der Mitglieder des Wahlbüros vor.

Von den bisherigen Mitgliedern des Wahlbüros haben Cecilia Meier und Mario Schuler den Rücktritt auf das Ende der Amtsperiode erklärt.

Für den Ersatz der zurücktretenden Mitglieder des Wahlbüros werden Kandidaten gesucht. Wählbar ist jede in der Politischen Gemeinde Dänikon stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in Dänikon hat.

Interessierte Personen können ihre Kandidatur bis am 15. Juni 2018 unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse schriftlich an den Gemeinderat Dänikon, Oberdorfstrasse 1, 8114 Dänikon, richten.

 

Rechtsmittel

Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung (im Furttaler) an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Dänikon, 25. Mai 2018

Gemeinderat Dänikon

 

Publikation im Datum
Furttaler

25. Mai 2018

 

 

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