Navigieren in Dänikon

Gemeinde Dänikon

Persönliche Stimmabgabe an der Urne

Persönliche Stimmabgabe an der Urne

Für die Stimmabgabe an der Urne gelten einige Grundregeln, ohne deren Beachtung die Stimmbürger unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt werden müssen:

  • Für die Stimmabgabe im Abstimmungslokel sind alle Unterlagen mitzunehmen:
    - unterzeichneter Stimmrechtsausweis
    - Stimmzettel

    Im und vor dem Stimmlokal liegen keine Abstimmungszettel auf.
     
  • Sie können sich durch eine andere in Dänikon stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit Ihren Wahl- und Stimmzetteln mit. Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten.
    Wichtig: Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.

 

zurück zu den Abstimmungen / Wahlen