Persönliche Stimmabgabe an der Urne

Für die Stimmabgabe an der Urne gelten einige Grundregeln, ohne deren Beachtung die Stimmbürger unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt werden müssen:

  • Für die Stimmabgabe im Abstimmungslokel sind alle Unterlagen mitzunehmen:
    - unterzeichneter Stimmrechtsausweis
    - Stimmzettel

    Im und vor dem Stimmlokal liegen keine Abstimmungszettel auf.
     
  • Sie können sich durch eine andere in Dänikon stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit Ihren Wahl- und Stimmzetteln mit. Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten.
    Wichtig: Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.

 

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