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Gemeinde Dänikon

Friedensrichter Dänikon

Friedensrichter Dänikon

Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung wird die Friedensrichterin bzw. der Friedensrichter durch die Urne gewählt. Die Friedensrichterin bzw. der Friedensrichter besorgt die ihm von der kantonalen Gesetzgebung übertragenen Aufgaben. Das Amtslokal wird vom Gemeinderat bestimmt.

Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab? Wer ist zuständig? Wie setze ich ein Schlichtungsverfahren in Gang? Zu diesen Fragen finden Sie die Antworten auf der Webseite des Verbands der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich.

 

Kontaktpersonen

Ansprechpartner / Funktion Kontakt

Berger Regula

Funktion
  • Friedensrichterin
Bergstrasse 19
8107 Buchs
Tel. G. work079 538 95 88

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