Friedensrichteramt
Beschreibung Friedensrichteramt
Hauptaufgaben
Der Friedensrichter ist ein Mitglied der Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene.
Friedensrichter sind mit wenigen Ausnahmen zwingend die erste Station auf dem Gerichtsweg für alle Zivilklagen (beispielsweise Forderungen aller Art, Erbteilungen, Nachbarrecht, Arbeitsrecht, etc.).
Sie sind vor allem Vermittler ohne Entscheidkompetenz. Bis zu einem Streitwert von CHF 2'000.- kann der Friedensrichter allerdings auf Antrag der klagenden Partei auch einen Entscheid fällen (Kompetenz-Verfahren) oder den Parteien bis zu einem Streitwert von CHF 5'000.- einen Urteilsvorschlag unterbreiten, wenn sich keine einvernehmliche Lösung erzielen lässt.
Kontaktpersonen
Porträtbild | Ansprechpartner / Funktion | Kontakt |
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Berger RegulaFunktion
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Tel. G. work079 538 95 88 |