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Gemeinde Dänikon

 

Stimmregister

Stimmberechtigt an der Urne (eidgenössische, kantonale und kommunale Wahlen und Abstimmungen) sowie an der Gemeindeversammlung sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab vollendetem 18. Altersjahr mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Dänikon.

Auslandschweizerinnen und -schweizer sind in eidgenössischen Angelegenheiten sowie bei Ständeratswahlen, in Dänikon stimmberechtigt, sofern sie Bürger von Dänikon sind oder ihren letzten zivilrechtlichen Wohnsitz in Dänikon hatten. Für die Eintragung im Stimmregister melden Sie sich bitte bei der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland an.

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