Bestellung Versicherungsausweis

Jede Person, die in der Schweiz krankenversichert ist, erhält von ihrem Krankenversicherer eine Versicherungskarte. Die Informationen der Krankenversicherungskarte sind mit jenen des Versicherungsausweises identisch. Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis ist nur notwendig für Personen, welche keine Schweizerische Krankenversicherungskarte besitzen (wie bspw. Grenzgänger oder Zuzug aus dem Ausland). Jede versicherte Person kann die Ausstellung eines Versicherungsausweises verlangen.

Der erste  Versicherungsausweis oder ein Duplikat bei Verlust des Ausweises ist mit dem Formular Anmeldung für einen Versicherungsausweis zu bestellen.

Das Anmeldeformular mit den entsprechenden Beilagen kann an die AHV-Zweigstelle oder an die kantonale Sozialversicherungsanstalt gesandt werden. 


AHV-Ausweis


Zuständige Abteilung