AHV-Hinterlassenen-Rentenanmeldung

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV richtet Renten an Personen im Ruhestand (Frauen ab 64 Jahren / Männer ab 65 Jahren) und an Hinterlassene (Witwen, Witwer oder Waisen) aus.

Der Antrag auf Rentenzahlung für Personen im Ruhestand ist mit dem Formular Anmeldung für eine Altersrente sechs Monate vor dem 64. resp. 65. Geburtstag zu bestellen. Die AHV-Rente kann ein Jahr vor dem offiziellen Rentenalter bezogen werden. Dazu ist ebenso das Formular „Anmeldung für eine Altersrente“ sechs Monate vor dem 63. resp. 64. Geburtstag auszufüllen. Das Anmeldeformular mit den entsprechenden Beilagen kann an die AHV-Zweigstelle oder an die kantonale Sozialversicherungsanstalt gesandt werden.

Hinterlassene (Witwen, Witwer oder Waisen) beantragen die Rentenzahlungen mit dem Formular Anmeldung für Hinterlassenenrenten. Das Anmeldeformular kann an die AHV-Zweigstelle oder an die kantonale Sozialversicherungsanstalt gesandt werden.


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