Anschlussgebühren Wasser und SEVO

Die Anschlussgebühr dient dem Einkauf in die öffentlichen Wasser- und Siedlungsentwässerungsanlagen. Das Depot wird aufgrund der mutmasslichen Gebäudeversicherungsumme, vor Baubeginn, in Rechnung gestellt. Die Schlussabrechnung erfolgt nach Bauvollendung aufgrund des Schätzungsergebnisses der Gebäudeversicherung Kanton Zürich.

Bei wertvermehrenden Investitionen oder Anbauten an Gebäuden ist gestützt auf die von der Gebäudeversicherung ausgewiesene bauliche Wertvermehrung eine ergänzende Anschlussgebühr zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt aufgrund der Revisionsschätzung der Gebäudeversicherung des Kanton Zürich.

Anschlussgebühr Berechnung
Anschlussgebühr an die Siedlungsentwässerung 1% Gebäudeversicherungssumme zuzüglich MwSt.
 
Anschlussgebühr an die Wasserversorgung

1% Gebäudeversicherungssumme zuzüglich MwSt.

Den Tarif über die Wasserabgabe sowie die Verordnung über die Gebühren an Abwasseranlagen finden Sie im unter Reglemente.


Zuständige Abteilung