Liftkontrolle

Zu den Aufzugsanlagen zählen Personen- und Lastenaufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige, Treppenschrägaufzüge, Plattformaufzüge, Schrägaufzüge, Aufzüge für den reinen Gütertransport, Hebebühnen, Hubpodien, Autoparkierlifte.

Das Liftkontrollorgan:

  • erteilt baurechtliche Bewilligungen für Beförderungsanlagen (Projektbewilligungen),
  • überprüft die Ausführung der Beförderungsanlagen und kontrolliert diese periodisch,
  • ist als Inspektionsstelle akkreditiert und ISO-zertifiziert,
  • bietet sicherheitstechnische Beratungen und Begutachtungen an.

Beförderungsanlagen (Aufzüge und ähnliche Einrichtungen) müssen den in der BBV I sowie in deren Anhang genannten Anforderungen entsprechen.

Beauftrages Liftkontrollorgan für Auskünfte und Beratungen:

Goetschi Ingenieurbüro AG
Eichstrasse 4
8107 Buchs ZH

Tel. 044 847 25 25


infoNULL@goetschi-ing-ag.ch
www.goetschi-ing-ag.ch

 

Links

Verordnung über die ordentlichen technischen und übrigen Anforderungen an Bauten, Anlagen, Ausstattungen und Ausrüstungen (Besondere Bauverordnung I; BBV I)


Zuständige Abteilung