Adressauskunft

Die Adressauskünfte richten sich nach § 18 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und § 16 lit. a und § 17 Abs. 1 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG)

Adressauskunft ohne Interessennachweis

Privaten Personen werden im Einzelfall auf Gesuch hin im Sinne von § 18 Abs. 1 MERG sowie § 16 lit. a IDG bekannt gegeben:

  • Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug

Pro Auskunft und angefragte Person werden CHF 15.00 in Rechnung gestellt.
Das Bestellformular finden Sie im Onlineschalter.

Adressauskunft erweitert mit Interessennachweis

Wenn ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 18 Abs. 1 und 2 MERG sowie § 16 lit. a und § 17 Abs. 1 IDG glaubhaft gemacht wird und Ihrer schriftlichen Anfrage ein Interessennachweis beiliegt, werden zusätzlich bekanntgegeben:

  • Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort

Pro Auskunft und angefragte Person werden CHF 30.00 in Rechnung gestellt.

Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen werden keine Adressauskünfte per E-Mail oder Telefon beantwortet. 


Zuständige Abteilung