Zuzug und Wegzug

Zuzug innerhalb der Schweiz - Schweizer Staatsangehörige

Sie sind von einer Schweizer Gemeinde nach Dänikon ZH gezogen und melden sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen an.
Die Anmeldung kann persönlich am Schalter oder online  per eUmzugCH erfolgen.

Notwendige Unterlagen:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Familienausweis oder Geburtsschein (falls minderjährige Kinder)
  • Versicherungsausweis Krankenkasse KVG 
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis
  • Anmeldegebühr CHF 30 pro erwachsene Person

Zuzug innerhalb der Schweiz - ausländische Staatsangehörige

Sie sind von einer Schweizer Gemeinde nach Dänikon ZH gezogen und melden sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen an.
Die Anmeldung kann persönlich am Schalter oder online erfolgen.

Notwendige Unterlagen:

  • Pass / Personalausweis
  • Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis) 
  • Eheschein / Scheidungsurteil
  • Geburtsschein (falls minderjährige Kinder)
  • Versicherungsausweis Krankenkasse KVG 
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis
  • Anmeldegebühr CHF 30 pro erwachsene Person
  • Gebühren für das Migrationsamt

Zuzug aus dem Ausland

Die Anmeldung vom Ausland erfolgt immer persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle.

Wegzug innerhalb der Schweiz

Sie sind von Dänikon ZH in eine andere Gemeinde gezogen und melden sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen ab.
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online erfolgen.

Wegzug ins Ausland

Haben Sie im Ausland eine neue Heimat gefunden?
Die Abmeldung ins Ausland erfolgt immer persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle. Bitte kommen Sie möglichst einen Monat vor Ausreise zur Abmeldung und beachten Sie folgendes:

  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (ca. 2 Monate vor Abreise)
  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Amt für Militär und Zivilschutz betreffend Auslandurlaub
  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Migrationsamt des Kantons Zürich falls Sie eine Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung wünschen
  • Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle mit Identitätskarte oder Pass bzw. Ausländerausweis

Zuständige Abteilung