Nebenniederlassung

Sie haben Dänikon aufgrund Ihrer gegenwärtigen Arbeits- oder Ausbildungssituation vorübergehend als Wochenaufenthaltsort gewählt.
 
Die Mitarbeitenden der Einwohnerkontrolle haben die Aufgabe, die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden sorgfältig zu prüfen, bevor einem Wochenaufenthalterstatus zugestimmt werden kann. Die Beurteilung orientiert sich an den Meldevorschriften und der Praxis des Bundesgerichts. Die Gründe für den Wochenaufenthalt müssen auch für Dritte erkennbar sind. Rein persönlichen Motive oder Wünsche für einen Wochenaufenthalt sind nicht ausschlaggebend.

Die Anmeldegebühr für Wochenaufenthalter kostet CHF 100.00 und muss jährlich erneuert werden.

Auskunftspflicht der Meldepflichtigen

Wochenaufenthalter sind nach § 6 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben. Die Einwohnerkontrolle ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.

Für Fragen zum Wochenaufenthalt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Zuständige Abteilung