Gefunden

Haben Sie etwas gefunden?

Täglich werden Gegenstände verloren oder liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert. Die Verliererin oder der Verlierer ist dankbar, wenn ein Gegenstand gefunden oder abgegeben wird. Die Mitarbeitenden des Fundbüros sind dafür besorgt, dass die verlorenen Gegenstände ihren rechtmässigen Besitzern vermittelt werden, und dass der Finder einen Finderlohn erhält. Wird ein Gegenstand vom Besitzer nicht abgeholt, kann der Fundgegenstand nach einem Jahr dem Finder ausgehändigt werden.

Bitte melden Sie den Fundgegenstand und bringen diesen in den nächsten Tagen an den Schalter der Einwohnerkontrolle. zur Online-Fundmeldung 

Tier gefunden?

Alle Finderinnen und Finder von Tieren sind gesetzlich verpflichtet, einen Fund unverzüglich der kantonalen Meldestelle (Veterinäramt) mitzuteilen. Kann ein Tier nicht innert der gesetzlichen Frist von zwei Monaten zurückgeführt werden, erfolgt eine Neuplatzierung beim Finder oder durch ein Tierheim.

Am einfachsten erfolgt die Registrierung online bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ).
 
Fundmeldungen werden von der kantonalen Meldestelle auch per Telefon, Fax oder Post entgegengenommen:

Meldestelle für Findeltiere des Kantons Zürich
Postfach
8090 Zürich
Tel. +41 84 884 82 44, Fax +41 84 884 82 45

Weitere Informationen wie die gesetzlichen Grundlagen, aber auch Meldeformulare zum Ausdrucken, finden Sie auf der Website «Meldestelle für Findeltiere».

 


Zuständige Abteilung