Fristverlängerung Einreichung Steuererklärung

Aufgrund einer Systemumstellung steht Ihnen für das Steuererklärungsverfahren 2018 leider nicht wie gewohnt die online-Eingabe für Fristerstreckungen zur Verfügung.

Sofern Ihnen die Eingabe der Steuererklärung 2018 innerhalb der ordentlichen Einreichefrist nicht möglich ist, können Sie uns schriftlich oder mündlich auf folgenden Wegen über die gewünschte Fristerstreckung informieren:

Selbstverständlich wird Ihnen im kommenden Jahr für das nächstjährige Steuererklärungsverfahren wieder eine online-Eingabemöglichkeit zur Verfügung stehen.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

 


Zuständige Abteilung