Erwachsenenschutz

Mit dem Vormundschaftsrecht werden schwache Personen geschützt: psychisch Kranke, Menschen mit einer geistigen Behinderung, Suchtkranke, schwer Verwahrloste, Menschen, die mit der Art und Weise ihrer Einkommens- und Vermögensverwaltung sich selber oder ihre Familie gefährden, Menschen mit altersbedingten psycho-physischen Schwächezuständen und Menschen mit mangelnder Lebenserfahrung.


Zuständige Abteilung