Kindesvermögen

In verschiedenen Lebenssituationen wird das Vermögen von unmündigen Kindern durch das Gesetz geschützt. Bei einer Ehescheidung muss der Elternteil, der das Sorgerecht innehat, ein Kindesvermögensinventar erstellen; ebenso im Todesfall eines Elternteils muss der überlebende Elternteil nach der Erbteilung das Kindesvermögen feststellen.


Zuständige Abteilung