Schall- und Laserverordnung

Veranstaltungen, bei denen elektroakustisch erzeugter oder verstärkter Schall auf das Publikum einwirkt oder Laserstrahlen erzeugt werden, sind der Fachstelle Lärmschutz mindestens 14 Tage vor dem Anlass zu melden. Meldeformulare und Informationen unter: www.schallundlaser.ch.