EFP AG - Zuständigkeiten

Die EFP AG unterstützt die Gemeinde Dänikon in baurechtlichen Angelegenheiten. Die Baugesuche, fehlende oder zusätzliche Unterlagen, sind der Gemeinde Dänikon einzureichen. Die Baugesuche werden durch die EFP AG geprüft und der Gemeinde zur weiteren Verarbeitung zugestellt.

Bei baurechtlichen Fragen können Sie sich direkt an die zuständige Abteilung von unserem Gemeindeingenieurbüro wenden. Die entsprechenden Ansprechpersonen finden Sie in der untenstehenden Liste «Zuständigkeiten EFP AG».

Zuständigkeiten EFP AG.pdf [pdf, 90 KB]