Teilrevision kommunale Nutzungsplanung Dänikon 2026 - Öffentliche Auflage

Die amtliche Publikation der öffentlichen Auflage der Teilrevision kommunale Nutzungsplanung Dänikon erfolgte am 17.07.2026 im «Amtsblatt des Kantons Zürich» und als Information im «Furttaler».

Der Gemeinderat hat am 13.07.2026 die Teilrevision kommunale Nutzungsplanung im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG zur öffentlichen Auflage und zur Anhörung verabschiedet.

Die Unterlagen bestehen aus:

 

Die Akten liegen ab Freitag, 17.07.2026 während 60 Tagen, d.h. bis am 15.09.2026 auf der Gemeindeverwaltung Dänikon, Oberdorfstrasse 1, 8114 Dänikon, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Zusätzlich können sie auch unter http://www.daenikon.ch/aktuell heruntergeladen werden.

 

Rechtsmittel

Innerhalb der Auflagefrist kann sich jedermann zur Gesamtrevision des kommunalen Richtplans äussern. Allfällige Einwendungen sind bis spätestens am 15.09.2026 (Poststempel) schriftlich an den Gemeinderat Dänikon, Oberdorfstrasse 1, 8114 Dänikon, zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Totalrevision der kommunalen Nutzungsplanung entschieden.

Dänikon, 17.07.2026, Gemeinderat Dänikon

 

Publikation im Datum
Amtsblatt des Kantons Zürich  17.07.2026
Furttaler als Information 17.07.2026

 

 

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