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Gemeinde Dänikon

 

Öffentliche Auflage Genehmigung der Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern in der Bauzone der Gemeinde Dänikon

Die Unterlagen zur öffentlichen Auflage Genehmigung der Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern in der Bauzone dauert vom 08.03.2024 bis 08.04.2024.

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Der Entwurf für die Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Dänikon wurde vom 01.09.2023 bis zum 31.10.2023 öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist konnte jedermann Einwendungen zum Entwurf erheben.

Die Baudirektion hat die Einwendungen geprüft. Der Entscheid über den Umgang mit den Einwendungen ist in der Stellungnahme zu den Einwendungen (Einwendungsbericht) dokumentiert.

Die Baudirektion Kanton Zürich hat mit Verfügung vom 27.02.2024 den Gewässerraum im Sinne von Art. 41a GSchV und gestützt auf § 15 h HWSchV im Siedlungsgebiet der Gemeinde Dänikon festgelegt.

 

Aktenauflage

Die Unterlagen liegen ab dem 08.03.2024 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Dänikon, Oberdorfstrasse 1, 8114 Dänikon, während den Schalteröffnungszeiten zur Ein­sichtnahme auf. Die Unterlagen werden auch auf der Webseite der Gemeinde Dänikon in der untenstehenden Tabelle zur Verfügung gestellt.

 

Gegen die erwähnte Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag
und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

 

Amtliche Publikation

Die rechtsgültige amtliche Publikation erfolgte unter www.ePublikation.ch und kann dort eingesehen werden.

 

Dänikon, 08.03.2024, Gemeinde Dänikon

 

 

 

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