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Gemeinde Dänikon

Geburt

Geburt

Geburtsmeldung

Eine Geburt ist innert drei Tagen, nachdem sie stattgefunden hat, beim zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes anzuzeigen.

Wenn das Kind in einem Spital, einem Geburtenhaus oder einer vergleichbaren Einrichtung geboren wurde, übernimmt deren Verwaltung die Anzeige beim zuständigen Zivilstandsamt.

Wurde das Kind nicht in einer öffentlichen Einrichtung geboren, muss die Geburt persönlich beim zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsorts angemeldet werden. Meldepflichtig sind die Mutter, der Ehemann der Mutter, der Vater, wenn er das Kind anerkannt hat oder jede andere Person, die bei der Geburt anwesend war.

 

Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle

Bei einer Geburt wird der Gemeindeverwaltung durch das Zivilstandsamt die Meldung und die Daten des Kindes zugestellt. So wird Ihr Kind bald nach der Geburt schon ein offizieller EinwohnerIn von Dänikon.

Wenige Angaben fehlen uns jedoch noch, deshalb sind wir froh, wenn Sie uns so bald wie möglich folgende Daten Ihres Kindes mitteilen könnten:

  • Konfession
  • Krankenkasse
  • Pass oder Identitätskarte für Ausländer je nach Nationalität

Diese Angaben können Sie uns persönlich, aber auch elektronisch mitteilen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

 

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