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Gemeinde Dänikon

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AHV-Zweigstelle

Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA).

Wir nehmen gerne Ihre Anmeldung entgegen oder lassen Ihnen sämtliche Formulare und Merkblätter zur Sozialversicherung zukommen.

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Rente eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigung erforderlich ist (4 - 6 Monate vor der Pensionierung).

Unsere AHV-Zweigstelle berät Sie gerne bei Ihren Fragen.

 

Altersgerechter Wohnraum

Wird Ihnen die Wohnung zu gross, möchten Sie in eine altersgerechte Kleinwohnung umziehen, welche infrastrukturmässig auf die Bedürfnisse betagter Menschen ausgerichtet ist? 

Mit der Zurverfügungstellung von altersgerechtem Wohnraum soll genau diesen Bedürfnissen auch in Dänikon Rechnung getragen werden. Die ruhige, abseits der Hauptstrasse gelegene Wohnlage, unweit entfernt von Infrastrukturen wie Gemeindeverwaltung, Anna Stüssi Haus, Bushaltestelle, Lebensmittelgeschäft und Arztpraxis, erlaubt auch betagten Menschen, in ihrer gewohnten Umgebung in angenehmer Art und Weise ihren Lebensabend verbringen zu können.

Weitere Informationen erhalten Sie hier

 

Nachbarschaftshilfe Furttal

Die Koordinationsstelle der Nachbarschaftshilfe Furttal vermittelt den Kontakt zwischen Angebot und Nachfrage. Sie steht bei Fragen, Herausforderungen und Wünschen zur Verfügung.

Die Bedürfnisse werden sorgfältig mit den Möglichkeiten abgestimmt. Nach Auswertung der Situation wird die passende Person vermittelt. Der Erstkontakt wird begleitet und eine Probezeit gilt für beide Seiten als Kennenlernphase.

Die Unterstützung ist als Ergänzung gedacht und wird von Freiwilligen durchgeführt. Sie ersetzt keine professionellen Dienstleistungen wie Spitex, Reinigungsdienste, Gärtnerarbeiter usw. Die Hilfeleistung kann nur ausgeführt werden, wenn dafür eine geeignete freiwillige Person gefunden wird.

Nachbarschaftshilfe Furttal

 

Zusatzleistungen zur AHV/IV

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV / IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.

Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die SVA Zürich, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Weitere Informationen finden Sie hier.