Jahresrechnung 2025 schliesst mit einem hohen Ertragsüberschuss von CHF 1'867'865.06 ab (Medienmitteilung Gemeinderat Dänikon vom 08.04.2026)
Durch die Verschiebung des Landverkaufes Bifig ins Jahr 2025 und höheren Erträgen bei den allgemeinen Gemeindesteuern sowie den Grundsteuern resultiert in der Jahresrechnung 2025 anstelle des budgetierten Aufwandüberschusses von CHF 225'000 ein Ertragsüberschuss von CHF 1'867'865.06.
Die Jahresrechnung 2025 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1'867'865.06 ab. Gegenüber dem Budget 2025 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 225'000 resultiert somit ein deutlich besseres Rechnungsergebnis. Die betragsmässig relevantesten Abweichungen ergaben sich in den folgenden Bereichen und begründen sich wie folgt:
- Gesundheit
Die grösste Abweichung im Aufwand gegenüber den budgetierten Werten ergab sich aufgrund einer fallbedingten Zunahme im Bereich der ambulanten Krankenpflege von CHF 213'200.
- Soziale Sicherheit
Die grössten Abweichungen gegenüber den budgetierten Werten ergaben sich durch einen tieferen Nettoaufwand im Bereich der Gesetzlichen Wirtschaftlichen Hilfe im Betrag von CHF 164'600, höheren Kosten im Bereich des Asylwesens von CHF 85'200 sowie einem im Gegenzug höheren Staatsbeitrag an die Integrationsförderung im Asylbereich von CHF 103'200.
- Finanzen und Steuern
Nebst höheren Erträgen bei den Allgemeinen Gemeindesteuern von CHF 152'300 und den Grundstückgewinnsteuern von CHF 543'500 führt primär ein Nettogewinn im Bereich der Gewinne und Verluste bei den Liegenschaften im Finanzvermögen von CHF 1'485'300 zum deutlich besseren Rechnungsergebnis. Für den Nettogewinn im Bereich der Liegenschaften im Finanzvermögen ist hauptsächlich der in das Jahr 2025 verschobene Verkauf des Baulands Bifig verantwortlich im Betrag von CHF 1'732'300. Im Gegenzug realisierte sich aus dem Verkauf der alten Wohncontainer im Asylbereich ein Verlust von CHF 246'700 gegenüber dem Buchwert.
Gründung einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) mit der EKZ
Seit dem 01.01.2026 ist es möglich, in den Gemeinden Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) zu bilden, um lokal produzierten Strom an örtliche Endverbraucher zu verteilen.
Es gelten die folgenden Rahmenbedingungen und Voraussetzungen:
- Teilnehmende müssen im gleichen Gemeindegebiet, beim gleichen Verteilnetzbetreiber und auf der gleichen Netzebene sein.
- Verhältnis Produktionsleistung zur Anschlussleistung der Teilnehmer muss mindestens 5% betragen.
- Jeder Endverbraucher und jeder Produzent darf nur an einer LEG teilnehmen.
- Je nach Netztopologie in der sich die Teilnehmenden befinden, wird das Netzentgelt um 20% bzw. 40% reduziert.
- Primär muss die Produktion innerhalb der LEG abgesetzt werden.
- Für die Gründung, Beendigung und Mutationen sind Fristen definiert.
Die politische Gemeinde Dänikon tritt bei einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) mit der EKZ als Auftraggeberin auf. Sie übernimmt die Rolle der Impulsgeberin und Unterstützerin bei der Akquisition von Stromproduzenten und Stromkonsumenten.
Der Gemeinderat Dänikon möchte dieses innovative Projekt unterstützen und erteilt der EKZ eine Zusage zur Gründung der LEG in der Gemeinde Dänikon mit den Gemeindeliegenschaften.
Sobald die LEG gegründet ist, wird der Gemeinderat die Produzenten zur Abgabe ihres Stroms und die Bevölkerung über die Möglichkeiten zum Bezug von lokal produziertem Strom informieren.
Auftrag für Abschluss Totalrevision Bau- und Zonenordnung 2022
Am 17.03.2022 setzte die Gemeindeversammlung die Gesamtrevision der BZO fest, welche durch die Baudirektion des Kantons Zürich am 07.11.2022 (BDV Nr. 0996 / 22) teilgenehmigt wurde. Gegen diese Teilgenehmigung wurden Rechtsmittel ergriffen. Nun liegt nun ein Entscheid des Baurekursgerichts des Kantons Zürich vom 06.11.2025 vor (BRGE IV Nr. 0147 / 2025).
Dieser Entscheid ist in den Ortsplanungsakten umzusetzen. Insbesondere sind die Parzellen Kat.-Nrn. 823 und 828 wieder vollständig der Wohnzone W2.2 zuzuweisen.
Durch den Kanton wurden überdies die Einzonung Langwis sowie Art. 30 BZO, der die Ziele der Gestaltungsplanpflicht Langwis festlegt, nicht genehmigt.
Der Zonenplan und die BZO sind entsprechend anzupassen. Die ÖREB-Nachführungsstelle ist mit der Bereinigung des Datensatzes zu beauftragen.
Der Gemeinderat erteilte den Auftrag für diese Arbeiten dem Planungsbüro Suter von Känel Wild Planer und Architekten AG, Zürich, im Betrag von CHF 1'500.
Kredite für Teilrevision Bau- und Zonenordnung
Mit dem Abschluss der Totalrevision der Bau- und Zonenordnung steht bereits die nächste Teilrevision der Bau- und Zonenordnung an. Mit der anstehenden Teilrevision sollen die folgenden Punkte geprüft und umgesetzt werden:
- Im Zusammenhang mit der teilweisen Nichtgenehmigung im Gebiet Häglerbach soll geprüft werden, die bisher der Landwirtschaftszone zugewiesene Fläche einer Erholungszone zuzuweisen. Zudem ist der Hinweis des Baurekursgerichts vom 06.11.2025 umzusetzen, wonach der Perimeter der Sonderbauvorschriften und der Zonenperimeter auf den Parzellen Kat.-Nrn. 823 und 828 deckungsgleich festzulegen sind.
- Mit dem Mehrwertausgleichsgesetz und der Mehrwertausgleichsverordnung sind seit dem 01.01.2021 die Grundlagen für den Ausgleich von Planungsvorteilen im Kanton Zürich in Kraft; sie sind bis spätestens 01.03.2028 kommunal umzusetzen. Der Gemeinderat beabsichtigt, auf die Erhebung einer kommunalen Mehrwertabgabe zu verzichten. Die BZO muss mit einem entsprechenden Passus ergänzt werden.
- Die in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen im Vollzug sind zu diskutieren. Gegebenenfalls sind Präzisierungen in der BZO vorzunehmen.
- Die Waldabstandslinie im Bereich «Hagiweid» muss angepasst werden.
- Seit dem 01.12.2024 gelten neue Vorgaben zur Begrünung des Gebäudeumschwungs (§ 238a PBG). Eine Präzisierung dieser Bestimmungen ist in der BZO nicht vorgesehen. Die Vorgaben nach § 238a PBG gelangen unmittelbar zur Anwendung.
Der Auftrag für die Erarbeitung der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung 2026 wurde im freihändigen Verfahren, an das Planungsbüro Suter von Känel Wild Planer und Architekten AG, Zürich, zum Preis von CHF 7'500 vergeben.
Baubewilligungen
Die folgende Baubewilligung wurde erteilt:
- Baukonsortium Unterdorf, c/o Winz & Partner AG, Dietikon; Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage, Alte Landstrasse 15a und 15b
In Kürze
- An der Gemeindeversammlung vom 11.06.2026 wird als einziges Traktandum die Abnahme der Jahresrechnung 2025 der politischen Gemeinde Dänikon behandelt.
- Der Gemeinderat bewilligte einen Kredit von CHF 62'400 für den Heizungsersatz für die elektrisch betriebenen Radiatoren im Schützenhaus Dänikon-Hüttikon. Der Betrieb solcher Heizungssysteme ist im Kanton Zürich aus energetischen Gründen nur noch bis in das Jahr 2030 erlaubt. Deren Ersatz wird aktuell vom Kanton gefördert. Der Auftrag für den Heizungsersatz mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe, wurde an die Firma Lyrenmann AG, Otelfingen, erteilt. Die Kosten werden durch die Gemeinden Dänikon und Hüttikon gemeinsam getragen.
- Für die Überarbeitung der Etappe 2026 der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 45'000 bewilligt. Der Auftrag wurde der EFP AG, Regensdorf, erteilt.
- Der Gemeinderat bewilligte einen Kredit von CHF 94'000 für die Umsetzung der Einführung einer Tempo-30-Zone auf allen Gemeindestrassen im Siedlungsgebiet der Gemeinde Dänikon.
- Für den Aufbau eines Infrastrukturmanagements für die Strassen, Abwasser, Wasser und Gewässer der Gemeinde Dänikon bewilligte der Gemeinderat einen Kredit von CHF 12'000. Mit diesem neuen Instrument soll eine Grundlage für die künftige Investitionsplanung bereitgestellt werden.
- Der Gemeinderat bewilligte einen Kredit von CHF 19'400 für die Anpassungen der Schliessanlagen im Bereich der Fluchtwege in den Liegenschaften Oberdorfstrasse 1 (Gemeindehaus) und Oberdorfstrasse 3 (Anna Stüssi Haus). Im Anna Stüssi Haus wird im Bereich Tiefgarage und Treppenhaus zudem eine zusätzliche Brandschutztüre eingebaut. Der Auftrag wurde an die Firma J. Wüthrich GmbH, Dänikon, erteilt.
Medienmitteilung Gemeinderat Dänikon vom 08.04.2026.pdf [pdf, 152 KB]