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Gemeinde Dänikon

 

Gemeindeversammlungsbeschluss vom 13. Dezember 2018

Die Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2018, das vorgelegte Geschäft behandelt.

Die Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Dänikon vom 13. Dezember 2018 hat den folgenden Beschluss gefasst:

1. Genehmigung Budget 2019 der Politischen Gemeinde Dänikon und Festsetzung des Steuerfusses

 

Gegen den gefassten Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19, § 21a und § 22 VRG)
     
  • und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19, § 20 und § 22 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Der Rekurs in Stimmrechtssachen setzt voraus, dass die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung von einer stimmberechtigten Person gerügt wurden (§ 21 VRG).

Dänikon, 21. Dezember 2018

Gemeinderat Dänikon

 

 

Publikation im                   Datum
Furttaler

21. Dezember 2018

Amtsblatt Kanton Zürich  21. Dezember 2018

 

 

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