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Gemeinde Dänikon

 

Erlass über die Führung von Merkmalen und Identifikatoren im Einwohnerregister

In diesem Erlass werden weitere Merkmale und Identifikatoren die im Einwohnerregister geführt werden sollen, festgelegt.

Die Einwohnerkontrolle führt das Einwohnerregister und ist beauftragt, dies aktuell zu halten. Die Führung und die Bearbeitung der Personendaten aller meldepflichtigen Personen erfolgen aufgrund gesetzlichen Grundlagen und nach bestimmten Identifikatoren und Merkmalen. Die Gemeinden können in einem Erlass weitere Identifikatoren und Merkmale im Einwohnerregister festlegen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind.

Gestützt auf § 11 Abs. 4 des kantonalen Gesetzes über das Meldewesen und Einwohnerregister (MERG) hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 20.05.2019 die Erfassung der zusätzlichen Merkmale im Einwohnerregister festgelegt. Dieser Beschluss tritt per 01.07.2019 in Kraft (vorbehältlich des Eintritts der Rechtskraft).

Der Gemeinderatsbeschluss kann auf der Webseite www.daenikon.ch/amtliche oder bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, wegen Verletzung von überge­ordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Dänikon, 31.05.2019

Gemeinderat Dänikon

 

Publikation im                   Datum
Furttaler

31.05.2019

 

 

 

 

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