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Gemeinde Dänikon

 

Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 13.06.2019

Die Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 13.06.2019, die vorgelegten Geschäfte behandelt.

Die Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Dänikon vom 13.06.2019 hat die folgenden Beschlüsse gefasst:

1. Genehmigung des Einbürgerungsgesuches von
Sergio Angelo D'Incà, m, 1969, Italien
Viviana Fabiola D'Incà, w, 1972, Italien
2. Genehmigung des Einbürgerungsgesuches von
Bekim Ismaili, m, 1980, Mazedonien
Vlora Ismaili geb. Sadiku, w, 1984, Mazedonien
Safije Ismaili, w, 2004, Mazedonien
Dajen Ismaili, m, 2015, Mazedonien
3. Genehmigung des Einbürgerungsgesuches von
Roswitha Karina di Palma geb. Hötz, w, 1961, Deutschland
4. Genehmigung des Einbürgerungsgesuches von
Zilbije Ziberi, w, 1986, Mazedonien
5. Genehmigung der Jahresrechnung 2018 der Politischen Gemeinde Dänikon
6.

Genehmigung der Schaffung von Räumlichkeiten für die Jugendarbeit Unteres Furttal (JUF), mit Standort Otelfingen und den damit eingehenden einmaligen Installationskosten von CHF 174'801.14
Bewilligung eines Bruttokredit von CHF 258'801.14 (Anteil Gemeinde Dänikon CHF 58'925.46)

7.

Genehmigung der Totalrevision der Abfallverordnung der Politischen Gemeinde Dänikon

 

Gegen die gefassten Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19, § 21a und § 22 VRG)
     
  • und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19, § 20 und § 22 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Der Rekurs in Stimmrechtssachen setzt voraus, dass die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung von einer stimmberechtigten Person gerügt wurden (§ 21 VRG).

Dänikon, 21.06.2019 

Gemeinderat Dänikon

 

 

Publikation im                         Datum                 
Furttaler

21.06.2019

Amtsblatt Kanton Zürich  21.06.2019

 

 

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