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Gemeinde Dänikon

 

Baugesuche

Eine Baubewilligung ist erforderlich für die Errichtung, Änderung und Nutzung von Bauten und Anlagen sowie die Beseitigung von Gebäuden in Kernzonen (§ 309 PBG). 

    
Informationen rund ums Bauen Baueingabe & Bewilligungsverfahren


Baugesuchsformulare

Baugesuchsunterlagen

Für Bauvorhaben sind in der Regel folgende Pläne und Unterlagen erforderlich (§ 3 BVV)

In den Plänen sind abzubrechende Teile gelb und neue Teile rot anzulegen (§ 4 BVV).

Je nach Art und Lage des Bauvorhabens sind weitere Unterlagen notwendig (§ 5 BVV).

Das Baugesuch und sämtliche Unterlagen sind zu datieren und von der Bauherrschaft, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen (§ 6 BVV).

Sämtliche Gesuchsunterlagen sind anschliessend dem Bauamt Dänikon einreichen.


Zuständige Abteilung

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