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Gemeinde Dänikon

 

Baupublikationen

Bauvorhaben im ordentlichen Verfahren werden nach der Vorprüfung und erfolgten Aussteckung im kantonalen Amtsblatt und im Furttaler ausgeschrieben.

Die Pläne liegen in der Gemeindeverwaltung während 20 Tagen zur Einsicht auf.

Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rechtsmittel verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 - 316 PBG).

Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine Kanzleigebühr von CHF 30.- erhoben.

Aktuelle Baupublikationen


Zuständige Abteilung