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Gemeinde Dänikon

 

Ein- und Auszugsanzeigen

Liegenschaftsverwaltungen, Vermieter von Wohnungen oder Zimmern und Logisgeber (z.B. Aupairfamilien usw.) sind verpflichtet, der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen jeden Ein- und Auszug zu melden.


Zuständige Abteilung