Navigieren in Dänikon

Gemeinde Dänikon

 

Verpflichtungserklärung Touristenvisum

Sie können eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens drei Monate als Tourist/-in in die Schweiz einladen. Was müssen Sie tun?

Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen ein Visumsgesuch bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretungen ein. Wird das Visum daraufhin nicht erteilt, kann bei der Auslandvertretung eine "Verpflichtungserklärung" verlangt werden, welche die ausländischen Gäste ausfüllen und Ihnen als Gastgeber bzw. Gastgeberin in die Schweiz zustellen. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von CHF 30'000 zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die "Verpflichtungserklärung" und sprechen damit persönlich bei der Einwohnerkontrolle Dänikon vor. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Garantieübernahme gegeben sind. Dabei werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Schulden (insbesondere öffentlich-rechtlicher Natur) und Steuerverhältnisse berücksichtigt. Anschliessend leiten wir das Gesuch an das Migrationsamt des Kantons Zürich zur fremdenpolizeilichen Überprüfung weiter.

Für weitere Informationen verweisen wir Sie gerne auf folgende Links:


Zuständige Abteilung