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Gemeinde Dänikon

 

Prämienverbilligung

Im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) sind die Gemeinden für zwei Aufgaben zuständig: Kontrolle des Versicherungsobligatoriums und Abklärung des Anspruches auf individuelle Prämienverbilligung.

Ab dem Anspruchsjahr 2021

Ab dem Jahr 2021 hat die Sozialversicherungsanstalt SVA Zürich die gesamte Anspruchsprüfung für die IPV Kundinnen und -Kunden übernommen.

Unter folgendem Link erhalten Sie alle Informationen:

SVA Zürich


Zuständige Abteilung