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Gemeinde Dänikon

 

Videoüberwachung in Dänikon

Rechtliche Grundlage

Die Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2015 hat der Teilrevision der Polizeiverordnung Dänikon (PVO) zugestimmt. Mit dem neuen Art. 27 PVO ist der Gemeinderat berechtigt, Videoüberwachungen auf öffentlichem Grund anzuordnen. Diese müssen dem über­geordneten Recht entsprechen, der Wahrung der Sicherheit dienen, im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. Der Gemeinderat wurde beauftragt, in einem Reglement nähere Vollzugsvorschriften zu erlassen.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 7. September 2015 mit GRB-Nr. 162 das Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Dänikon erlassen. Dieses Reglement wurde in der Zwischenzeit rechtskräftig und auf den 19. Oktober 2015 in Kraft gesetzt.

Im Sinne von Art. 4 des Reglements zur Videoüberwachung der Gemeinde Dänikon vom 7. September 2015 legt der Gemeinderat eine Liste der Videoüberwachungsinstallationen fest­.

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