Navigieren in Dänikon

Gemeinde Dänikon

 

Unterhaltsvertrag

Für Kinder von unverheirateten Eltern muss ein Unterhaltsvertrag erstellt werden. Dieser schützt die Interessen des Kindes. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erteilt dem Jugendsekretariat Dielsdorf einen Auftrag, in Zusammenarbeit mit den Eltern einen Unterhaltsvertrag abzufassen und danach der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zur Genehmigung vorzulegen.


Zuständige Abteilung