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Gemeinde Dänikon

 

Bewilligung L Drittstaatsangehörige

Inhaberinnen und Inhaber einer Kurzaufenthaltsbewilligung L haben mindestens zwei Wochen vor Ablauf der Bewilligung am Schalter der Einwohnerkontrolle vorzusprechen, falls sie den Ausweis verlängern möchten. Diese stellt ein neues Gesuch aus und leitet dieses zur Bearbeitung an das Migrationsamt des Kantons Zürich weiter.

Jedes Familienmitglied hat persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu erscheinen.

Folgende Unterlagen sind der Einwohnerkontrolle vorzulegen:

  • Gesuch um Verlängerung [pdf, 41.10 KB] 
  • Ausländerausweis (im Original)
  • Reisepass
  • Arbeitsvertrag
  • Gebühr Migrationsamt: Erwachsene CHF 102.00 / Kinder CHF 67.00
  • Gebühr biometrische Datenerfassung: CHF 20.00 pro Person