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Gemeinde Dänikon

 

Nachtpark Abmeldung

Beendigung Gebührenpflicht

Endet die Gebührenpflicht, zum Beispiel weil neu ein privater Abstellplatz benützt wird oder ein Wegzug aus der Gemeinde erfolgt, muss sich der Fahrzeughalter schriftlich abmelden. Rückerstattungsansprüche sind spätestens auf das Ende des Folgemonats, nach Ablauf der letzten Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes, geltend zu machen.

Abmeldungen können über das Formular «Nachtpark Abmeldung» schriftlich erfolgen.

 

nachtpark_abmeldung.pdf [pdf, 119 KB]